Fenchel

Nach sorgfältiger Prüfung der Literatur kommt die SAPP zum Schluss, dass die Daten unzureichend bzw. inexistent sind, um aktuell ein absolutes Verbot einer Anwendung von Fenchelfrüchten (Droge) als TEE bei Schwangeren, Stillenden oder Kindern unter 4 Jahren auszusprechen. Fenchelfrüchte als Tee (Mono- oder Mischtee) wurden bisher jahrzehntelang bei dyspeptischen Beschwerden, v.a. Blähungen, und bei Husten mit gutem Erfolg und ohne erkennbare negative Folgen auch bei Schwangeren, Stillenden oder Säuglingen verwendet. Somit gewichten wir die jahrelange positive Erfahrung von Fenchelfrüchten als Tee gleich wie unzureichende Daten. Wir empfehlen daher zum jetzigen Zeitpunkt in diesen Populationen kein Verbot, sondern lediglich eine Begrenzung von Fenchelfrüchtetee auf eine gelegentliche, auf die erwähnten Indikationen fokussierte Anwendung. Eine Berechnung der dabei geschätzten Dosis an Est- ragol befindet sich im Anhang. Die gemachten Aussagen beziehen sich nicht auf isolierte Extrakte gewisser Inhaltsstoffe v.a. das diskutierte Estragol, das sich im Tierversuch bisher u.a. als hepatotoxisch erwiesen hat. 06/2024

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